Unsere Arbeitsweise
Beratungstheorie
Vor dem Hintergrund der komplexen und dynamischen multifaktoriellen Bedingtheit von problematischen Konsum und Drogen- abhängigkeit arbeiten wir auf der Grund- lage des Versuches, unterschiedliche humanwissenschaftliche Ansätze und Berufsgruppen zu integrieren und ressourcenorientiert zu nutzen. Dies stellt insofern einen Versuch dar, als dass es theoretisch weder ein übergreifendes Suchtparadigma gibt noch in der Praxis die Institution der Interdisziplinparität etabliert ist.
Die Berufsgruppen der Beratungsstelle, welche alle mit unterschiedlichen Schwer- punkten in direkten Kontakt mit den Klienten/Patienten arbeiten, vertreten eine konstante therapeutische Grundhaltung. Die formale Arbeitsteilung geht Hand in Hand mit der intensiven inhaltlichen Zusammenarbeit. Die nichtmedizinischen MitarbeiterInnen arbeiten im Rahmen der psychosozialen Beratung und Betreuung auf Grundlage der Gesprächspsychothera- peutischen Beratungs- bzw. Therapie- theorie. Die therapeutischen Variablen Empathie, Authentizität und Achtung bilden die persönliche und fachliche Grundlage und Grundhaltung in unserer Suchtthera- peutischen Arbeit. In der psychosozialen Betreuung arbeiten wir zudem auf Basis des Modells des case-management. Ein/e MitarbeiterIn ist primäre Bezugsperson, ist verantwortlich für die Therapieplanung und Therapie und koordiniert gegebenenfalls die interne Zusammenarbeit und die externe Vernetzung.
Die suchttherapeutische Arbeit ist geprägt vom Realitätsprinzip. Im Kontext der suchttherapeutischen Beziehung bedeutet dies, dass Authentizität Vorrang vor emotionaler Nähe hat. Im Rahmen der Therapieplanung, Therapie und -verlauf geht es darum, dass realistische Zielsetzungen, welche weder eine Unter- noch eine Überforderung darstellen, erarbeitet werden.
Weiters geht es darum, geeignete fachliche Methoden und Maßnahmen und persönliche Wege zur Zielerreichung zu erarbeiten. Und auch und besonders geht es darum, Erfolge und Misserfolge in der Umsetzung sowohl ressourcen- als auch defizitorientiert zu analysieren und zu verstehen. Dabei ist uns die Forderung der Autonomie, der Selbstbestimmung und Selbstverantwortung im Sinne der Hilfe zur Selbsthilfe, ein zentrales Anliegen. Intervision, externe Supervision und laufende interne und externe Fort- und Weiterbildung sind für alle suchttherapeutischen MitarbeiterInnen verpflichtend.
Arbeitsweise
Mit Kontaktaufnahme, entweder während des Journaldienstes oder nach vorgängiger Terminvereinbarung, steht ein/e MitarbeiterIn für ein erstes Informations- und oder Beratungsgespräch zur Verfügung. Sofern sich aus diesem Erstgespräch der Bedarf nach einer mittel- bis langfristigen ambulanten Betreuung (psychosoziale Betreuung, Psychotherapie, medizinische Behandlung) ergibt, exploriert der/die MitarbeiterIn einerseits individuell spezifische Problemstellungen und erste Zielsetzungen und führt andererseits eine standardisierte Sucht- und Sozialanamnese sowie eine Erhebung der Rechtslage durch. Bei Bedarf wird diese Anamnese in Folge durch eine psychiatrisch-neurologische und/oder allgemeinmedizinische Abklärung bzw. klinisch-psychologische Abklärung ergänzt.
Im Rahmen der wöchentlichen Besprechungen des therapeutischen Teams erfolgt nach Absprache mit dem Klienten/Patienten auf Grundlage der skizzierten Problemsituation die Vermittlung an die primär betreuende Bezugsperson an der Beratungsstelle, welche in Folge mit dem Klienten/Patienten das Betreuungssetting vereinbart und im Sinne des Modells des case-management ein möglichst breites Feld der Betreuung abdeckt.
Dokumentation
Im Rahmen von Betreuungsverhältnissen erfolgt die standardisierte EDV-Erfassung von Stamm-, Basis- und Verlaufsdaten sowie eine EDV-Erfassung der geleisteten Angebote und des therapeutischen Verlaufes. Die EDV-Erfassung und sonstige Erfassung und Verwaltung der Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzes, des Krankenhausgesetzes, des Ärztegesetzes und des Psychotherapiegesetzes.
Die anonymisierte Datenauswertung ist Grundlage für die Erstellung der jährlichen Tätigkeitsberichte an das Land Vorarlberg und das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales und Generationen und dient darüber hinaus der praktischen Stellenentwicklung und der wissenschaftlichen Suchtforschung.